Erstinformation
Stand: Mär/2026
Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt entweder
– durch eine konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden,
– oder als Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt wird und in der Versicherungsprämie enthalten sein kann,
– oder als Kombination aus beidem.
Art und Umfang der Vergütung richten sich nach den individuellen Vereinbarungen sowie den jeweils vermittelten Versicherungsprodukten.
Schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten aus Versicherungsvermittlungsverträgen kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr